Vorherige Abmahnung des Bauherrn bei Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek erforderlich
OLG Stuttgart, Beschluß vom 05.07.1994 - Aktenzeichen 2 U 290/93
DRsp Nr. 1995/9231
Vorherige Abmahnung des Bauherrn bei Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek erforderlich
Zur Erforderlichkeit der Abmahnung des Bauherrn bei Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn der Bauherr von sich aus die Bewilligung einer Hypothek anbietet und die Annahme dieses Angebots dem Bauunternehmer keine Nachteile gegenüber einer gerichtlichen Inanspruchnahme des Bauherrn bringt.