Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.11.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist.
Der am 1973 geborene, verheiratete Kläger, Vater von zwei Kindern, ist bei der Beklagten seit ca. acht Jahren als Journalist in deren Online-Redaktion sowie als Autor tätig.
Der Tätigkeit des Klägers liegen Einzelaufträge zugrunde, die jeweils gemäß den Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter der Beklagten erfolgen, in denen u. a. unter Ziffer 2) folgendes geregelt ist:
"Freie Mitarbeit
Es besteht Einverständnis darüber, dass der Vertragspartner bei seiner Vertragserfüllung als freier Mitarbeiter des D-Radio tätig wird."
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