1. Die Beschwerden gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 31.08.2020, Az
2. Der Streitwert für den Vergleich wird von Amts wegen auf 10.536,- € herabgesetzt.
A.
Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung vom 21.07.2020 zum 31.08.2020, die Erteilung eines Zwischen- hilfsweise eines Endzeugnisses und um Weiterbeschäftigung. Das monatliche Bruttoeinkommen der Klägerin betrug 2.479,- €.
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