Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
1. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unbegründet, weil der geltend gemachte und dargelegte Zulassungsgrund eines revisibelen Verfahrensfehlers (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|