BGH vom 29.01.1992
5 StR 338/91
Normen:
StGB § 11, § 331 ;
Fundstellen:
BGHSt 38, 199
DRsp III(310)207Nr.1
MDR 1992, 600
NJW 1992, 847
NStZ 1992, 279

Keine Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens

BGH, vom 29.01.1992 - Aktenzeichen 5 StR 338/91

DRsp Nr. 1993/831

Keine Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens

»Zur Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines in der Rechtsform einer GmbH geführten, auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus tätigen landeseigenen Unternehmens.«

Normenkette:

StGB § 11, § 331 ;

I. 1. Die Angeklagten waren Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft »St. GmbH« (künftig »St«). Das Land Berlin hielt das gesamte Stammkapital der Gesellschaft und versuchte, durch die Berufung von Politikern und politischen Beamten in deren Organe sein Interesse am Wohnungsbau zu wahren. Die Dienstverträge der Angeklagten waren privatrechtlich ausgestaltet und nahmen an verschiedenen Stellen auf Regelungen des BAT Bezug.

Um den Angeklagten Bl für den Abschluß ... (näher dargelegter) Verträge geneigter zu machen, überreichte Ber ihm bei einem gemeinsamen Mittagessen am 31. Mai 1985 einen Bargeldbetrag von 20. 000 DM, wobei er davon ausging, der Angeklagte Bl werde sich schon im rechten Moment dieses großzügigen Geschenks entsinnen und dem Abschluß des ... Vertrages ohne Zögern zustimmen. Der Angeklagte Bl nahm den Geldbetrag an und machte sich zunächst keine Gedanken über den tieferen Sinn des Geschenkes.