I. 1. Die Angeklagten waren Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft »St. GmbH« (künftig »St«). Das Land Berlin hielt das gesamte Stammkapital der Gesellschaft und versuchte, durch die Berufung von Politikern und politischen Beamten in deren Organe sein Interesse am Wohnungsbau zu wahren. Die Dienstverträge der Angeklagten waren privatrechtlich ausgestaltet und nahmen an verschiedenen Stellen auf Regelungen des
Um den Angeklagten Bl für den Abschluß ... (näher dargelegter) Verträge geneigter zu machen, überreichte Ber ihm bei einem gemeinsamen Mittagessen am 31. Mai 1985 einen Bargeldbetrag von 20. 000 DM, wobei er davon ausging, der Angeklagte Bl werde sich schon im rechten Moment dieses großzügigen Geschenks entsinnen und dem Abschluß des ... Vertrages ohne Zögern zustimmen. Der Angeklagte Bl nahm den Geldbetrag an und machte sich zunächst keine Gedanken über den tieferen Sinn des Geschenkes.
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