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1970
BVerwG
BVerwG - Beschluß vom 05.05.1970
IV B 158.69
Normen:
BBauG § 1 Abs. 4;
Fundstellen:
BRS 23 Nr. 157
Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 2
DÖV 1971, 241
NJW 1970, 1939
VerwRspr 21, 977
ZMR 1970, 374
Keine Berufung auf fehlerhafte Abwägung durch den Eigentümer eines nicht planbetroffenen Grundstücks
BVerwG,
Beschluß
vom 05.05.1970
- Aktenzeichen IV B 158.69
DRsp Nr. 2009/19960
Keine Berufung auf fehlerhafte Abwägung durch den Eigentümer eines nicht planbetroffenen Grundstücks
Eine Verletzung des § 1 Abs. 4 BBauG kann der Eigentümer eines Grundstücks nicht geltend machen, das durch die Planung nicht betroffen ist.
Normenkette:
BBauG § 1 Abs. 4;
Fundstellen
BRS 23 Nr. 157
Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 2
DÖV 1971, 241
NJW 1970, 1939
VerwRspr 21, 977
ZMR 1970, 374
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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