OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 20 A 4257/99
VG Düsseldorf, vom 08.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2684/97
Keine Bindung überörtlicher Fachplanungen an Ziele der Raumordnung
BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004 - Aktenzeichen 7 B 92.03
DRsp Nr. 2004/12362
Keine Bindung überörtlicher Fachplanungen an Ziele der Raumordnung
»1. Auch für den Begriff der überörtlichen Bedeutung in § 38 Satz 1 BauGB kann nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob das Vorhaben das Gebiet von mindestens zwei Gemeinden tatsächlich berührt (im Anschluss an Beschluss vom 31. Juli 2000 - BVerwG 11 VR 5.00 - UPR 2001, 33 >34<).2. § 38 Satz 1 BauGB stellt nach Sinn und Zweck überörtliche Fachplanungen auch von der in § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB normierten Bindung an die Ziele der Raumordnung frei.3. § 23 Abs. 1ROG bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbar geltenden Vorschriften des Raumordnungsgesetzes, insbesondere dessen Abschnitt 1. Für ein Planfeststellungsverfahren im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2ROG, das vor dem Stichtag 1. Juli 1998 eingeleitet worden ist, richten sich die Rechtswirkungen dargestellter Ziele der Raumordnung deshalb nach dem bisherigen Recht.«