I.
Die Beigeladene ist Eigentümerin des ca. 27 000 qm großen Grundstücks Lgb. Nr. 1057 im Gemeindegebiet der Klägerin. Das Grundstück liegt außerhalb des Bebauungsplans "G-Süd" im Außenbereich; es wird über die im Gebiet des Bebauungsplans liegende Habsburger Straße und anschließend wenige Meter über einen Feldweg angefahren.
Der Gemeinderat der Klägerin beschloß, die H Straße mit anderen Erschließungsstraßen im Bebauungsplangebiet zur gemeinsamen Aufwandsermittlung zusammenzufassen und auch das Grundstück der Beigeladenen in die Abrechnung einzubeziehen.
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