Der Kläger ist Landwirt und bewirtschaftet in N. einen Aussiedlerhof. Er war Eigentümer bzw. Pächter von Wiesengrundstücken, die im Bereich der N. Mühle auf der Gemarkung 0. unmittelbar an die K., ein Gewässer II. Ordnung, angrenzen. Die Wiesenflächen werden seit 1966 bei stärkeren Regenfällen - insbesondere im Frühjahr und im Herbst - regelmäßig überschwemmt.
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