Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2020 -
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I. Mit ihrer Beschwerde vom 30.06.2020 wendet sich die Klägerin gegen die Ablehnung ihres Antrags mit Beschluss des Arbeitsgerichts vom 26.06.2020, den anberaumten Gütetermin am 09.07.2020 gemäß §
II. Die sofortige Beschwerde ist unstatthaft.
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