LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.01.2020
15 Sa 449/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 13.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 201/18

Keine überwiegenden Interessen des Arbeitgebers an Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers bei fehlender Prüfung einer anderen Gestaltung des Arbeitsplatzes

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 15 Sa 449/19

DRsp Nr. 2021/1529

Keine überwiegenden Interessen des Arbeitgebers an Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers bei fehlender Prüfung einer anderen Gestaltung des Arbeitsplatzes

Sicherheitsaspekte im Hinblick auf ein eventuelles Evakuierungsszenario können ein überwiegendes Interesse eines Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung eines schwerbehinderten Menschen iR. eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen, bevor der Arbeitgeber nicht die ihm obliegenden Verpflichtungen aus § 3a Abs. 2 ArbStättV und § 10 ArbSchG zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen erfüllt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 13. März 2019 – 1 Ca 201/18 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um den Anspruch des Klägers auf Beschäftigung.