OLG Celle - Urteil vom 08.02.2001
22 U 157/99
Normen:
BGB § 181 § 209 § 222 § 631 ; HGB § 15 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 153
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 22.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 393/98

Keine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei Forderungsabtretung bei fehlender Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

OLG Celle, Urteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 22 U 157/99

DRsp Nr. 2002/11945

Keine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei Forderungsabtretung bei fehlender Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

»Keine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung, wenn der Anspruchsteller zwar vor Ablauf der Verjährungsfrist nach der materiellen Rechtslage Inhaber der Klageforderung geworden ist, die Abtretung aber wegen fehlender Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ins Handelsregister dem Anspruchsgegner nicht wirksam entgegengehalten werden kann.«

Normenkette:

BGB § 181 § 209 § 222 § 631 ; HGB § 15 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt restlichen Werklohn für Leistungen, die die ####### jetzt ######, im Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet - im Auftrag der Beklagten für das Bauvorhaben Kläranlage ####### erbracht hat.