VG Freiburg - Beschluss vom 12.03.2019
1 K 3798/18
Normen:
BImSchG § 13; UmwRG § 2; UmwRG § 4; UVPG § 6;

Kennenkönnen; Konzentrationswirkung; UVP-Pflicht; Verfahrenskonzentration; Waldumwandlungsgenehmigung

VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - Aktenzeichen 1 K 3798/18

DRsp Nr. 2020/1673

Kennenkönnen; Konzentrationswirkung; UVP-Pflicht; Verfahrenskonzentration; Waldumwandlungsgenehmigung

1. Die Kenntnis örtlicher - rechtlich selbstständiger - Bürgerinitiativen von einer Genehmigung kann einem Umweltverband selbst dann nicht zugerechnet werden, wenn sich die örtlichen Naturschützer an ihn gewandt hatten. 2. Die Verfahrenskonzentration nach § 13 BImSchG erfasst bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen auch die nach §§ 9 ff WaldG erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung. 3. Das gesamte Vorhaben unterliegt einer unbedingten UVP-Pflicht, wenn gemäß Nr. 17.2.1 Anlage 1 i.V.m. § 6 UVPG für die Waldumwandlung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 4. Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung stellt einen gemäß § 4 Abs. 1 UmwRG beachtlichen Verfahrensfehler dar. 5. Zur Berührung von Belangen, die eine nach § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung nach ihrer Satzung fördert.

Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen zu 1 unter dem 21.12.2016 erteilte und am 15.02.2018 geänderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie gegen die der Beigeladenen zu 2 unter dem 29.12.2016 erteilte und am 27.06.2018 geänderte immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird wiederhergestellt.