Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2017 -
Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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