KG - 14.05.1973 (10 U 1820/72) - DRsp Nr. 1998/2533
KG, vom 14.05.1973 - Aktenzeichen 10 U 1820/72
DRsp Nr. 1998/2533
Trotz einbehaltener Sicherheitsleistung kann in der Zahlung der Hauptsumme eine Schlußzahlung liegen, wenn der Auftraggeber den Willen hat, bei dieser Überweisung der Hauptsumme die Schlußzahlung zu leisten und wenn dem Auftragnehmer dies erkennbar ist.