KG - Urteil vom 10.11.1997
24 U 3486/97
Normen:
AGBG § 9 Abs. 1 ; VOB/B § 17 Nr. 7 Satz 1; BGB § 273 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 93 O 12/97

KG - Urteil vom 10.11.1997 (24 U 3486/97) - DRsp Nr. 1998/4319

KG, Urteil vom 10.11.1997 - Aktenzeichen 24 U 3486/97

DRsp Nr. 1998/4319

»1. Die Bestimmung in einem vom Auftraggeber verwendeten formularmäßigen VOB/Bauvertrag, in der der Auftraggeber den Vertragsabschluß entgegen § 17 Nr. 7 Satz 1 VOB/B von der Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch den Auftragnehmer "bei der Vertragsunterschrift" abhängig macht, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist damit gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam. 2. Der Auftraggeber kann dem bereicherungsrechtlichen Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ein Zurückbehaltungsrecht an der Urkunde wegen eigener vertraglicher Ansprüche nicht entgegensetzen.«

Normenkette:

AGBG § 9 Abs. 1 ; VOB/B § 17 Nr. 7 Satz 1; BGB § 273 Abs. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Auf das Kostenangebot der Klägerin vom 3. April 1995 (Anlage K 1) beauftragte die Beklagte die Klägerin durch schriftlichen Subunternehmervertrag vom 21. April 1995 (Anlage K 2) mit der Ausführung von Fassadensanierungsarbeiten für das Bauvorhaben L in D zu einem pauschalen Festpreis von brutto 954.500 DM. In dem von der Beklagten vorformulierten Vertrag vereinbarten die Parteien unter § 2 b) die Geltung der VOB/B.

Unter § 13 des Vertrages trafen die Parteien unter anderem folgende Vereinbarung: