KG - Urteil vom 28.03.1995 (7 U 6252/94) - DRsp Nr. 1997/4206
KG, Urteil vom 28.03.1995 - Aktenzeichen 7 U 6252/94
DRsp Nr. 1997/4206
Bauvertragsrecht; Vergütungsfragen; Sittenwidrige Überhöhung des verlangten Werklohns:Ob eine Vereinbarung gegen die guten Sitten verstößt, hängt von ihrem Inhalt, Beweggrund und Zweck ab (BGH, LM § 134BGB Nr. 127 = NJW 1990, 703). Die Sittenwidrigkeit kann sich aus der Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts ergeben, wobei die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung, die Umstände, die zum Abschluß des Vertrags geführt haben, und die getroffenen Einzelregelungen von Bedeutung sind. Dabei ist nicht erforderlich, daß die die Vertragsgestaltung bestimmende Partei das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit ihres Handelns hat, es reicht vielmehr aus, daß sie sich der Tatumstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, bewußt ist (BGH, LM § 138 (Aa) BGB Nr. 34 = NJW 1988, 1373; BGHZ 102, 107, 115 = LM § 138 (Aa) BGB Nr. 33 = NJW 1988, 759).
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