Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juni 2017 bleibt ohne Erfolg. Zulassungsgründe gemäß §
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§
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