Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. November 2012 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde ist mit dem Ergebnis der Zurückverweisung an die Vorinstanz begründet (§
1. Die Revision ist allerdings nicht nach §
Die Beschwerde hält folgende Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig:
Ist es für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|