VGH Bayern - Beschluss vom 07.09.2020
15 ZB 20.1366
Normen:
BayBO Art. 3 Abs. 1; BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 2; BayBO Art. 4 Abs. 2 Nr. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 24723
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 30.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 19.130

Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau eines Bestandsgebäudes zu einer Pension; Antrag auf Zulassung der Berufung

VGH Bayern, Beschluss vom 07.09.2020 - Aktenzeichen 15 ZB 20.1366

DRsp Nr. 2020/14702

Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau eines Bestandsgebäudes zu einer Pension; Antrag auf Zulassung der Berufung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 80.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 3 Abs. 1; BayBO Art. 4 Abs. 1 Nr. 2; BayBO Art. 4 Abs. 2 Nr. 2; BayBO Art. 63 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zum Ausbau eines Bestandsgebäudes zu einer Pension mit 24 Zimmern und 59 Betten im EG (gewerbliche Zimmervermietung - nicht Bordell) sowie eines Büros mit Betriebsleiterwohnung im OG auf FlNr. ... Gemarkung L ... (Baugrundstück).