VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 15.12.2021
10 S 654/21
Normen:
BImSchG § 22 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 28.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5231/19

Klage der Eigentümerin eines im betroffenen Bebauungsplan liegenden Grundstücks gegen die Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung zur Gestaltung des Pausenhofs einer benachbarten Schule wegen Lärmimmissionen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen 10 S 654/21

DRsp Nr. 2022/741

Klage der Eigentümerin eines im betroffenen Bebauungsplan liegenden Grundstücks gegen die Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung zur Gestaltung des Pausenhofs einer benachbarten Schule wegen Lärmimmissionen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Mai 2020 - 3 K 5231/19 - geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das dieses selbst zu tragen hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BImSchG § 22 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand