VGH Bayern - Beschluss vom 24.07.2018
9 CS 18.1102
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; AlkStG § 9;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 30.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen W 5 S 18.394

Klage des Betreibers einer Abfindungsbrennerei gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf den westlich gelegenen Nachbargrundstücken; Berufen auf einen Gebietsbewahrungsanspruch; Ausgehen von Geruchs- und Lärmbelastungen

VGH Bayern, Beschluss vom 24.07.2018 - Aktenzeichen 9 CS 18.1102

DRsp Nr. 2018/12369

Klage des Betreibers einer Abfindungsbrennerei gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf den westlich gelegenen Nachbargrundstücken; Berufen auf einen Gebietsbewahrungsanspruch; Ausgehen von Geruchs- und Lärmbelastungen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 3; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; AlkStG § 9;

Gründe

I.

Der Antragsteller betreibt auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung R* ... eine Abfindungsbrennerei und wendet sich gegen die den Beigeladenen vom Landratsamt M* ...- ... mit Bescheid vom 13. November 2017 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf den westlich gelegenen Nachbargrundstücken FlNr. ... und ... (nach Verschmelzung zwischenzeitlich nur noch ...*) Gemarkung R* ...