Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück FlNr. ... der Gemarkung B* ... Er wendet sich als Nachbar gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Nutzungsänderung einer bestehenden Garagenanlage in zwei Asylbewerber-Wohnungen" (Bescheid vom 24. Februar 2016) auf dem westlich angrenzenden Baugrundstück FlNr. ...*).
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