VGH Bayern - Beschluss vom 13.04.2018
15 ZB 17.342
Normen:
BauGB § 34; BauNVO § 15 Abs. 1; BayBO Art. 6; BayBO Art. 59; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 12.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 16.427

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben Nutzungsänderung einer bestehenden Garagenanlage in zwei Asylbewerber-Wohnungen; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; Schutz vor unerwünschten Einblicken

VGH Bayern, Beschluss vom 13.04.2018 - Aktenzeichen 15 ZB 17.342

DRsp Nr. 2018/6388

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Nutzungsänderung einer bestehenden Garagenanlage in zwei Asylbewerber-Wohnungen"; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; Schutz vor unerwünschten Einblicken

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34; BauNVO § 15 Abs. 1; BayBO Art. 6; BayBO Art. 59; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4;

Gründe

I.

Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück FlNr. ... der Gemarkung B* ... Er wendet sich als Nachbar gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Nutzungsänderung einer bestehenden Garagenanlage in zwei Asylbewerber-Wohnungen" (Bescheid vom 24. Februar 2016) auf dem westlich angrenzenden Baugrundstück FlNr. ...*).