VGH Bayern - Beschluss vom 20.06.2018
1 ZB 18.695
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 24.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 17.1169

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf einem Grundstück; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung von den Baugrenzen eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 20.06.2018 - Aktenzeichen 1 ZB 18.695

DRsp Nr. 2018/10102

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf einem Grundstück; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Befreiung von den Baugrenzen eines Bebauungsplans

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) als Gesamtschuldner. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe