VGH Bayern - Beschluss vom 01.08.2018
22 BV 17.1059
Normen:
VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; UmwRG § 1 S. 1 Nr. 5; UmwRG § 6 S. 1; UmwRG § 8 Abs. 2 Nr. 1; BlmSchG § 9; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; BNatSchG § 44 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 11.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 19 K 16.1912

Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine mmissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 119,1 m; Gefährdung von Fledermäusen durch Errichtung einer Windenergieanlage; Vorliegen einer Klagebefugnis

VGH Bayern, Beschluss vom 01.08.2018 - Aktenzeichen 22 BV 17.1059

DRsp Nr. 2018/11621

Klage eines Naturschutzverbandes gegen eine mmissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 119,1 m; Gefährdung von Fledermäusen durch Errichtung einer Windenergieanlage; Vorliegen einer Klagebefugnis

Tenor

I.

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. April 2017 wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

II.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 42 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; UmwRG § 1 S. 1 Nr. 5; UmwRG § 6 S. 1; UmwRG § 8 Abs. 2 Nr. 1; BlmSchG § 9; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; BNatSchG § 44 Abs. 1;

Gründe

I.

1. Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen die der Beigeladenen mit Bescheid des Landratsamts D... vom 24. März 2016 erteilte und seinem Bevollmächtigten am 30. März 2016 zugestellte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 119,1 m (Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG - 4. BlmSchV) auf dem Grundstück FINr. 1027 der Gemarkung W in der Gemeinde E.