Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 23. Juli 2020 - Au 2 K 19.636 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.185,10 € festgesetzt.
Der Antrag des Klägers,
die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen,
hat keinen Erfolg. Die innerhalb der Darlegungsfrist des §
1. An der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinn von §
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