Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben zur Errichtung von Ersatzneubauten und dem Bau mehrerer Eisenbahnüberführungen aufgrund von Lärmimmissionen; Räumliche und sachliche Beschränkungen für notwendige Folgemaßnahme
BVerwG, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 7 A 1.22
DRsp Nr. 2023/14708
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben zur Errichtung von Ersatzneubauten und dem Bau mehrerer Eisenbahnüberführungen aufgrund von Lärmimmissionen; Räumliche und sachliche Beschränkungen für notwendige Folgemaßnahme
1. Der Begriff der Betriebsanlage in § 2 Abs. 6 und § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG wird auch nach Einfügung des Begriffs der Eisenbahnanlagen in § 1 Abs. 5 ERegG und § 2 Abs. 6aAEG im Sinne der Begriffe der Schienenwege in § 36 BBahnG 1993 und der Bahnanlagen in § 4 EBO verstanden. Der nachträglich eingefügte Begriff der Eisenbahnanlagen hat eine regulierungsrechtliche Bedeutung.2. Als notwendige Folgemaßnahme im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist eine Maßnahme anzusehen, die für eine angemessene Entscheidung über die durch die anlassgebende Maßnahme aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist; dabei darf sie nicht wesentlich über Anschluss und Anpassung hinausgehen und unterliegt insoweit räumlichen und sachlichen Beschränkungen. Eine Folgemaßnahme ist abzugrenzen von anderen Anlagen, die ein umfassendes Planungskonzept benötigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.