Die Klagen werden abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag.
Er ist Eigentümer des Grundstücks Flurstück XXX, "XXX". Das Grundstück, das zuvor im Eigentum der Mutter des Klägers stand, wurde am 9. November 2016 an den Kläger aufgelassen. Das Grundstück, das seither auf dem Grundbuchblatt XXX geführt wird, ist mit einem am 24. November 2016 eingetragenen Nießbrauch unter anderem für die Mutter des Klägers belastet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|