VGH Bayern - Beschluss vom 26.04.2021
1 ZB 20.698
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 22.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 18.1276

Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für den Einzelhandel auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde; Entstehung eines nachträglich gewachsenen Einkaufszentrums

VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2021 - Aktenzeichen 1 ZB 20.698

DRsp Nr. 2021/7278

Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für den Einzelhandel auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde; Entstehung eines nachträglich "gewachsenen" Einkaufszentrums

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.