Die Verfahren 22 ZB 17.2171, 22 ZB 17.2172 und 22 ZB 17.2173 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
III.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten der Zulassungsverfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
IV.Für die Zulassungsverfahren wird der Streitwert auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen.
Am 28. März 2013 beantragte die Beigeladene beim Landratsamt Rhön-Grabfeld eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 mit einer Nennleistung von jeweils 2,4 MW und einer Gesamthöhe von jeweils 199 m (sogenannter "Windpark W..."):
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