Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch - zulässige Berufung bei Erklärung des Wechsels
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 8 U 43/00
DRsp Nr. 2001/9834
Klageänderung - Wechsel vom Vorschußanspruch für Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch - zulässige Berufung bei Erklärung des Wechsels
»Der Übergang vom Vorschußanspruch auf die Kosten der Ersatzvornahme zum Schadensersatzanspruch wegen Mängeln eines Bauwerks - und umgekehrt - stellt sich nicht als Klageänderung dar. Eine Berufung ist nicht deshalb unzulässig, weil mit ihr der Übergang erklärt und der abgewiesene Anspruch nicht wenigstens hilfsweise weiterverfolgt wird (Abweichung von BGH, BauR 1998, 369 = NJW-RR 1998, 1006).«