Gründe:
I.
Der Antragsteller ist ein anerkannter Naturschutzverband im Sinne von § 29 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG -. Er möchte erreichen, dass der Antragsgegnerin die Fortsetzung der Bauleitplanverfahren für die Grundstücke FlNrn. 1461, 1471 und 1456 (Teilfläche) der Gemarkung W. untersagt wird, bis ein landesplanerisches Abstimmungsverfahren oder ein Raumordnungsverfahren durchgeführt worden ist. Die Grundstücke befinden sich nördlich der Bundesautobahn A 8 München-Salzburg nahe der Ausfahrt B. und umfassen eine Fläche von etwa 9,2 ha. Sie liegen im "...", das zu einem größeren Niedermoorgebiet gehört. Dort möchte die Firma K. - ein auf dem Gebiet der Sende- und Empfangstechnik tätiges Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten in Oberbayern und Tirol - ein Logistikzentrum errichten.