Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2001 - Aktenzeichen 18 U 1303/00
DRsp Nr. 2001/14075
Klagebefugnis einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
»Einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum hinsichtlich der Schadensersatzansprüche nach § 635BGB wegen näherer Mangelfolgeschäden (z.B. Gutachterkosten) klagebefugt sein und Leistung an sich verlangen.«