Die Anträge der Klägerinnen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. August 2019 -
Von den Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Klägerinnen je ein Drittel.
Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 180.000,-- EUR festgesetzt.
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