AG Halle (Westfalen), Urteil vom 03.04.2001 - Aktenzeichen 7 C 538/00
DRsp Nr. 2001/14148
Klageerhöhung ohne Schiedsverfahren
Nach Erlaß eines Mahnbescheids kann die Klage auch ohne Einschaltung des an sich erforderlichen Schiedsgutachters erhöht werden, auch wenn die Höhe des Betrages grundsätzlich die Einschaltung eines solchen erfordert.