I.
Mit Beschluss vom 23.3.2004 hat der Senat dem Antragsgegner den weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens und den Zuschlag gestattet. Der Antragsgegner hat den Zuschlag an die Beigeladene erteilt. Mit Schriftsatz vom 6.4.2004 hat die Antragstellerin den Nachprüfungsantrag zurückgenommen. Der Antragsgegner hat mit Schriftsatz vom 22.4.2004, der am gleichen Tag bei Gericht eingegangen ist, in die Rücknahme eingewilligt und Kostenantrag gestellt.
II.
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