Kostenerstattungsanspruch des beigetretenen Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren
OLG Frankfurt/Main, vom 04.07.2003 - Aktenzeichen 14 W 52/03
DRsp Nr. 2004/19653
Kostenerstattungsanspruch des beigetretenen Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren
Eine Erstattung der Kosten des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren scheidet aus, wenn sich die Parteien außergerichtlich geeinigt und das selbständige Beweisverfahren für beendet erklärt haben.