Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 600,71 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erstattung von Gerichtskosten, die ihm im Zusammenhang mit einer vorangegangenen kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit entstanden sind.
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