Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen
BVerwG, Urteil vom 22.09.1967 - Aktenzeichen IV C 116.65
DRsp Nr. 1996/25824
Kostenspaltung bei bereits teilweise hergestellter Straßen
Eine Ortssatzung, die eine Kostenspaltung für bereits teilweise hergestellte Straßen einführt, verstößt nicht gegen Bundesrecht. Bundesrecht verlangt nicht, daß die Ortssatzung, die eine solche Kostenspaltung nachträglich einführt, rückwirkend in Kraft gesetzt wird.