VG Kassel, vom 19.06.1984 - Vorinstanzaktenzeichen VI/2 E 4923/81
VGH Hessen, vom 08.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 5 UE 2185/84
Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer Verteilungsregelung; rückwirkendes Ersetzen einer nichtigen durch eine wirksame Verteilungsregelung; Grundsatz der Einmaligkeit der Erschließungsbeitragspflicht; Zulässigkeitsgrenze für eine Rückwirkung
BVerwG, Urteil vom 07.04.1989 - Aktenzeichen 8 C 83.87
DRsp Nr. 1996/15744
Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer Verteilungsregelung; rückwirkendes Ersetzen einer nichtigen durch eine wirksame Verteilungsregelung; Grundsatz der Einmaligkeit der Erschließungsbeitragspflicht; Zulässigkeitsgrenze für eine Rückwirkung
1. Erweisen sich Zweifel an der Gültigkeit etwa der Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung als unbegründet, so bleibt ihre rückwirkende Änderung oder Ersetzung erschließungsbeitragsrechtlich ohne Konsequenzen, weil - sofern alle übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind - auf der Grundlage dieser Satzung Erschließungsbeitragspflichten mit der Folge entstanden sind, daß eine spätere Satzung ungeachtet einer ihr beigelegten Rückwirkung die Beitragspflichten nicht ein weiteres Mal und gar in einer anderen Höhe entstehen lassen kann (im Anschluß an das Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 [30]).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.