Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Oktober 2017 - M 21 K 16.5553 - ist wirkungslos geworden.
III.Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Klägerin und der Beklagte haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem die Klägerin mit bestandskräftigem Bescheid vom 2. Januar 2018 zum 31. Januar 2018 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist. Gemäß §
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