KG - Beschluß vom 08.02.2000
KartVerg 7/99
Normen:
GWB § 128 ; VwGO § 161 Abs. 2 ; ZPO § 91a;
Fundstellen:
IBR 2000, 213

Kostentragung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

KG, Beschluß vom 08.02.2000 - Aktenzeichen KartVerg 7/99

DRsp Nr. 2000/5319

Kostentragung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

Erledigt sich ein Nachprüfungsverfahren dadurch, daß der Auftraggeber nach Unterrichtung über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammer aber noch vor förmlicher Zustellung des Antrags den Zuschlag erteilt, so sind die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in entsprechender Anwendung von § 161 Abs.2 VwGO und § 91a ZPO dem Auftraggeber aufzuerlegen, wenn der Nachprüfungsantrag des Bieters ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte.

Normenkette:

GWB § 128 ; VwGO § 161 Abs. 2 ; ZPO § 91a;
Fundstellen
IBR 2000, 213