KG - Beschluß vom 17.04.2000 (23 W 1888/00)
Die Klägerinnen nehmen die Beklagten auf Herbeiführung der Löschung einer Grundschuld mit einem Nennbetrag von 300.000 DM in Anspruch. In dem Kaufvertrag war vereinbart, dass ein Kaufpreisanteil in Höhe von 285.700,78 [...]