KG - Urteil vom 27.11.2000
26 U 10521/99
Normen:
BGB § 649 S. 2; VOB/B § 2 Nr. 3, § 8 Nr. 1 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2001, 1591

Formularmäßige Abbedingung von Mehr- oder Mindervergütungen

KG, Urteil vom 27.11.2000 - Aktenzeichen 26 U 10521/99

DRsp Nr. 2001/15162

Formularmäßige Abbedingung von Mehr- oder Mindervergütungen

1. Eine formularmäßige Vereinbarung, wonach Mehr- oder Mindervergütungen bei Massenänderungen ausgeschlossen sind, verstößt nicht gegen § 9 AGBG. 2. Haben die Parteien von einer Vereinbarung des § 2 Nr. 3 VOB/B oder von einer entsprechenden anderweitigen Vereinbarung abgesehen, ist eine Anpassung von Einheitspreisen bei Mengenänderungen nur nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage möglich. 3. Haben die Parteien eines Bauvertrages das Vertragsverhältnis einvernehmlich aufgehoben, bekommt eine Preisanpassung hinsichtlich der Mindermengen weder aus der abbedungenen Vorschrift des § 2 Nr. 3 VOB/B, noch nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B in Betracht.

Normenkette:

BGB § 649 S. 2; VOB/B § 2 Nr. 3, § 8 Nr. 1 Abs. 2;
Fundstellen
BauR 2001, 1591