KG, Beschluß vom 07.06.2000 - Aktenzeichen Kart Verg 3/00
DRsp Nr. 2001/4963
Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung)
»1. Nach Ansicht des Vergabesenats des KG ist gesetzlich für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung kein Raum, auch nicht als Verfahren zur Feststellung von Vergaberechtsverstößen, und dies selbst dann nicht, wenn mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren gar nicht erst vor Zuschlag eingeleitet werden konnte.2. Wegen der Abweichung in diesem Punkte von dem Beschluß des OLG Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 (NZBau 2000, 396) - legt der Vergabesenat des KG seine einschlägige Sache dem BGH zur Entscheidung der Frage vor: Ist ein Nachprüfungsantrag noch nach erteiltem Zuschlag statthaft, wenn der Antragsteller auf den bevorstehenden Zuschlag nicht hingewiesen worden ist?«