KG - Urteil vom 15.05.2000
8 U 4583/99
Normen:
BGB § 538 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 137
MDR 2000, 1240

Verzug mit der Beseitigung von Mängeln

KG, Urteil vom 15.05.2000 - Aktenzeichen 8 U 4583/99

DRsp Nr. 2001/4965

Verzug mit der Beseitigung von Mängeln

Der Vermieter befindet sich nicht im Verzug mit der Beseitigung eines Mangels des Mietobjekts, wenn er ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragt hat, der Mieter diesem jedoch durch Beauftragung eines ihm geeignet erscheinenden Unternehmers zuvorkommt.

Normenkette:

BGB § 538 Abs. 2 ;
Fundstellen
BauR 2001, 137
MDR 2000, 1240