Der Antrag der Kläger, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 27.03.2020 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen einen dem Beigeladenen erteilten Bauvorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzungsänderung.
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