I.
Mit der Vorlage begehrt der Verwaltungsgerichtshof die Klärung der Frage, ob ein Bebauungsplan auch dann im "Parallelverfahren" mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn die Genehmigung des Bebauungsplans entgegen § 8 Abs. 3 Satz 3 BBauG vor der Genehmigung des Flächennutzungsplans bekanntgemacht worden ist, und - wenn ja - ob der Verstoß gegen § 8 Abs. 3 Satz 3 BBauG für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans gemäß § 155b Abs. 1 Nr. 8 BBauG unbeachtlich ist.
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