OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.09.2020
2 B 826/20
Normen:
BauGB § 34;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 L 307/20

Lärmbelastung durch Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Hauscenters und Gartencenters für Landhandel mit Regallager und Tankstelle auf dem Grundstück

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2020 - Aktenzeichen 2 B 826/20

DRsp Nr. 2020/14082

Lärmbelastung durch Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Hauscenters und Gartencenters für Landhandel mit Regallager und Tankstelle auf dem Grundstück

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.