BVerwG - Urteil vom 18.02.1994
4 C 4.92
Normen:
BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 5 Abs. 1, 2; BauGB § 6 Abs. 2; BauGB § 233 Abs. 1; ROG § 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 10; BauNVO§ 10 Abs. 2 Satz 1; BauNVO§ 11 Abs. 2 Satz 1; LPlG Rh.-Pf. 1977 § 7; LPlG Rh.-Pf. 1977 § 11;
Fundstellen:
BVerwGE 95, 123
BBauBl 1994, 803
BRS 56 Nr. 2
Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 8
DÖV 1994, 867
DVBl 1994, 1136
GewArch 1994, 435
NVwZ 1995, 267
UPR 1994, 301
ZfBR 1994, 234
Vorinstanzen:
VG Mainz, vom 13.02.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 89/89
OVG Rheinland-Pfalz, vom 11.07.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 11339/90

Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im Rahmen der Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung

BVerwG, Urteil vom 18.02.1994 - Aktenzeichen 4 C 4.92

DRsp Nr. 1998/3159

Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im Rahmen der Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung

1. Bei der Darstellung einer Sonderbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) im Flächennutzungsplan muß deren allgemeine Zweckbestimmung angegeben werden. 2. Die Darstellung einer Sonderbaufläche mit dem Zusatz "großflächiger Einzelhandel" genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 1 und 2 BauGB. 3. Die Genehmigungsbehörde darf die Genehmigung eines Bauleitplans nicht versagen, sondern muß sie mit einer klarstellenden Maßgabe erteilen, wenn das von der planenden Gemeinde Gewollte zwar im Plan keinen Niederschlag gefunden hat, das Planungsziel sich jedoch aus den Aufstellungsvorgängen mit hinreichender Sicherheit für jedermann ergibt. 4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die unter Mißachtung der Mitwirkungsrechte der Gemeinden aufgestellt worden sind, binden diese nicht. 5. Ein Zusammenschluß von Gemeinden und Gemeindeverbänden im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 ROG liegt nur vor, wenn nach Zusammensetzung und Aufgabenstellung gewährleistet ist, daß allein die kommunalen Interessen zum Gegenstand der Beteiligung bei der Aufstellung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden ( hier für den Landesplanungsbeirat nach § 7 LPlG Rheinland-Pfalz 1977 verneint).

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 5 Abs. 1, 2;